Wir bieten umfassende gesellschaftsrechtliche Beratung im Tagesgeschäft eines jeden Unternehmens. Auch in schlechten Zeiten leisten wir Hilfe. So unterstützen wir das Management im Vorfeld der Insolvenz durch Überschuldungsprüfungen oder die Aufklärung über Handlungspflichten und persönliche Risiken. Gesellschafter beraten wir rechtlich und steuerlich in Richtung auf eine Restrukturierung des Unternehmens, bspw. durch Ausgliederung von Unternehmensteilen.
Wir beraten unsere Mandanten arbeitsrechtlich u.a. bei Umstrukturierungen, wie bei Unternehmensverkäufen und Betriebsübergängen (§ 613 a BGB).