
Wir beraten unsere Mandanten arbeitsrechtlich u.a. bei Umstrukturierungen, wie bei Unternehmensverkäufen und Betriebsübergängen (§ 613 a BGB).
Da sich Restrukturierungsmaßnahmen meist auch auf die Belegschaft auswirken, haben wir besondere Erfahrung bei der Begleitung von Unternehmen, aber auch Betriebsräten im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere beim Ausverhandeln eines Interessenausgleichs und Sozialplans oder einer Transfergesellschaft, gewonnen.
Ebenso erarbeiten und verhandeln wir Betriebsvereinbarungen oder (Haus-) Tarifverträge. Auch in Themen des individuellen Arbeitsrechts stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Dabei begleiten wir Angestellte, Geschäftsführer/Vorstände und Unternehmen bei den täglichen Fragen des Arbeitsrechts, z. B. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Vergütungsmodellen, Abmahnungen, Kündigungen oder datenschutzrechtichen Problemen im Arbeitsverhältnis. Überdies vertreten wir unsere Mandanten vor den Arbeitsgerichten, etwa in Kündigungsschutzverfahren.
Dies sind Tätigkeitsschwerpunkte folgender Partner (in alphabetischer Reihenfolge):