Dr. Alexander Raif, Fachanwalt für Arbeitsrecht
geboren 1974. Seit 2003 in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen. Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer überörtlichen Wirtschaftskanzlei und einer Berliner Arbeitsrechtskanzlei (2003-2009). Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006.
Tätigkeitsschwerpunkte
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, allgemeines Handels- und Vertragsrecht.
Sprachen
Deutsch, Englisch.
Studium
Universitäten in Freiburg i. Br. und Köln; Dr. jur., Berlin 2010.
Veröffentlichungen
Im Bereich des Arbeitsrechts; regelmäßige arbeitsrechtliche Entscheidungsanmerkungen (ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften GWR, ArbR und info A).
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.