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Dr. Alexander Raif, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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geboren 1974. Seit 2003 in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen. Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer überörtlichen Wirtschaftskanzlei und einer Berliner Arbeitsrechtskanzlei (2003-2009). Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006.

Tätigkeitsschwerpunkte

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht.

Sprachen

Deutsch, Englisch.

Studium

Universitäten in Freiburg i. Br. und Köln; Dr. jur., Berlin 2010.

Veröffentlichungen

Im Bereich des Arbeitsrechts; regelmäßige arbeitsrechtliche Entscheidungsanmerkungen (ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften GWR und ArbR).

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