

geboren 1974. Seit 2003 in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen. Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer überörtlichen Wirtschaftskanzlei und einer Berliner Arbeitsrechtskanzlei (2003-2009). Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006.
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht.
Deutsch, Englisch.
Universitäten in Freiburg i. Br. und Köln; Dr. jur., Berlin 2010.
Im Bereich des Arbeitsrechts; regelmäßige arbeitsrechtliche Entscheidungsanmerkungen (ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften GWR und ArbR).
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