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Dr. Joachim Huber, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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geboren 1969. Seit 1998 in Stuttgart, seit 1999 in München als Rechtsanwalt zugelassen.

Tätigkeitsschwerpunkte

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, insbesondere bei Restrukturierungsprozessen und Sozialplanverhandlungen.

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch.

Studium

Universität Bayreuth. Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung zum "Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth" 1994, Dr. jur., Bayreuth 1997.

Veröffentlichungen

Im Bereich des Arbeits- und Zivilrechts.

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