Dr. Joachim Huber, Fachanwalt für Arbeitsrecht
geboren 1969. Seit 1998 in Stuttgart, seit 1999 in München als Rechtsanwalt zugelassen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht, insbesondere bei Restrukturierungsprozessen und Sozialplanverhandlungen.
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch.
Studium
Universität Bayreuth. Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung zum "Wirtschaftsjurist Univ. Bayreuth" 1994, Dr. jur., Bayreuth 1997.
Veröffentlichungen
Im Bereich des Arbeits- und Zivilrechts.
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