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Alternative Investments

Wir beraten Emittenten, Private Equity- und Venture Capital-Häuser, Corporate Venture-Gesell­schaften, Family Offices und Unternehmens­beteiligungs- gesellschaften in allen Fragen im Zusammenhang mit der Investition in Alternative Investments und unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Strukturierung von Alternative Investment-Fonds.

Wir beraten an der Schnittstelle zwischen Investment­aufsichts- und Gesellschaftsrecht. Im Fokus stehen für uns Emissions­häuser, Private Equity- und Venture Capital-Häuser, Corporate Venture-Gesell­schaften, Family Offices und Unter­nehmens­beteiligungs­gesell­schaften. Gleicher­maßen beraten wir Institutionelle Investoren wie Versicherungen, Versorgungskassen und Pensionskassen, Stiftungen sowie Fondshäuser (z.B. in Dach­fonds­konstellationen) in allen Fragen im Zusammenhang mit der Investi­tion in Alternative Investments.

 

Ferner bieten wir laufende aufsichts­rechtliche Beratung (KAGB/KWG) für Initiatoren von geschlossenen Alternativen Investment­fonds in Abstimmung mit den Aufsichts­behörden und stellen KAGB-Regis­trierungs- und Erlaubnis­anträge.

 

Der von uns herausgegebene und mit bearbeitete KAGB-Kommentar (Weitnauer/Boxberger/Anders) ist das führende Werk des deutschen Kapitalanlagegesetzes und 2014 im Verlag C.H. Beck erschienen.