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M&A, Gesellschaftsrecht

Wir beraten nationale und internationale Investoren und Unternehmen aller Größenordnungen bei M&A-Transaktionen sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. Auch in besonderen Transaktionsgestaltungen wie Spin-offs, Management Buy-Outs, Leveraged Buy-Outs und dem Erwerb vom Insolvenzverwalter, sind wir erfahren.

Unser Beratungsangebot im Bereich Mergers & Acquisitions umfasst zunächst die Planung, Vorbereitung und Strukturierung von Trans­aktionen, insbesondere die Vor­bereitung und Durchführung von Due Diligence Prüfungen in enger Abstimmung mit dem Mandanten. Daneben unterstützen wir unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Verhandlung von Unternehmens­kauf­verträgen. Schließlich gehört auch die Betreuung des Mandanten in der Phase nach dem Closing zu unserem Beratungs­angebot.

 

Bei der Begleitung von M&A-Transaktionen bieten wir unseren Mandanten neben Verhandlungs­geschick

  • Planung, Vorbereitung und Strukturierung von Transaktionen.
  • Unterstützung bei Ermittlung/Prüfung des Unternehmenswerts durch ständige Zusammenarbeit mit M&A-Beratern.
  • Organisation von Datenräumen.
  • Vorbereitung und Durchführung von Due Diligence Prüfungen, insb. Prüfung von Gesellschafts-, IT/IP-, Arbeits-, Vertriebs- und Lizenzrecht sowie des Datenschutzrechts.
  • Transaktionsmanagement, insbesondere Vorbereitung von Signing und Closing.
  • Unterstützung bei der Angebotsprüfung sowie der Strukturierung eines Bieterverfahrens.
  • Erstellung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen, sei es als Share- oder Asset-Deal.
  • Arbeitsrechtliche Unterstützung bei der Post-Merger-Integration des Unternehmens.