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19.12.2019

Weitnauer: Erfolg für Bimicon – Domain-Inhaber müssen ungenutzte Domains nicht laufend prüfen

Ein Domain-Inhaber ist nicht verpflichtet, ungenutzte Domains regelmäßig zu kontrollieren. Insbesondere muss er nicht prüfen, ob Dritte die Domain unbefugt verwenden und Kennzeichenrechte Dritter verletzen.

Anders ist es, wenn er explizit von Seiten des Providers auf einen Eingriff hingewiesen wird oder sonst davon erfährt.

Diese Entscheidung fällte das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf, rechtskräftiges Urteil vom 06.11.2019 – 2a O 155/17). Es gab damit der von der Kanzlei Weitnauer vertretenen Bimicon GmbH Recht.

 

Unter der nicht selbst genutzten Domain des Unternehmens Bimicon waren Texte abrufbar, und darin ein geschütztes Unternehmenskennzeichen der Klägerin. Auf die seinerzeit ausgesprochene Abmahnung hatte die Bimicon GmbH zwar sofort alle Texte entfernt und weitere Maßnahmen ergriffen. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung allerdings hatte das Unternehmen verweigert.

 

Die Klägerin, eine Partnervermittlung vom Bodensee, hielt das für nicht ausreichend. Sie meinte, dass nur Bimicon die Möglichkeit gehabt hätte, die streitigen Texte einzustellen. Daher hafte sie als Täterin für die Kennzeichenrechtsverletzung. Außerdem greife zugunsten der Klägerin eine Umkehr der Beweislast. Das bedeutet, dass Bimicon hätte darlegen und beweisen müssen, wie es sonst zu der Kennzeichenrechtsverletzung durch einen Dritten gekommen sein sollte. Auf jeden Fall, so die Klägerin, hätte Bimicon keine ausreichenden Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Rechtsverletzungen getroffen. Deshalb sollte das Unternehmen zumindest nach den Grundsätzen der Störerhaftung haften.

 

Das LG Düsseldorf teilte diese Einschätzung nicht. Die Klägerin bleibe beweispflichtig für die Verletzungshandlung. Angesichts vieler möglicher Manipulationsmöglichkeiten ist nicht gesichert, dass ein Domain-Inhaber stets für jeden unter seiner Domain abrufbaren Inhalt verantwortlich ist. Eine dauernde Überprüfung ungenutzter Domains ist nicht zumutbar, so das LG.

 

 

Bimicon GmbH

Die Bimicom GmbH ist ein renommierter Container-Händler mit Standort in Hamburg. Das Unternehmen besteht seit mehr als 20 Jahren am Markt und versorgt mehr als 250 Kunden in 50 Ländern weltweit.