Wir beraten an der Schnittstelle zwischen Investmentaufsichts- und Gesellschaftsrecht. Im Fokus stehen für uns Emissionshäuser, Private Equity- und Venture Capital-Häuser, Corporate Venture-Gesellschaften, Family Offices und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften. Gleichermaßen beraten wir Institutionelle Investoren wie Versicherungen, Versorgungskassen und Pensionskassen, Stiftungen sowie Fondshäuser (z.B. in Dachfondskonstellationen) in allen Fragen im Zusammenhang mit der Investition in Alternative Investments.
Ferner bieten wir laufende aufsichtsrechtliche Beratung (KAGB/KWG) für Initiatoren von geschlossenen Alternativen Investmentfonds in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden und stellen KAGB-Registrierungs- und Erlaubnisanträge.
Der von uns herausgegebene und mit bearbeitete KAGB-Kommentar (Weitnauer/Boxberger/Anders) ist das führende Werk des deutschen Kapitalanlagegesetzes und 2014 im Verlag C.H. Beck erschienen.