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Life Sciences
Erschienen in
PharmR 2021/Heft 2, S. 60 ff.
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 7/2020, S. 127 ff
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2019, S. 275-281
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
BVK-Kurier 14.06.2018, S. 8
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2019, S. 1 ff.
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2018, S. 1 ff.
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2018, S. 150 ff.
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2018, S. 245 ff.
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
BKR 2018, S. 231 ff.
Banking & Finance, FinTechs
Erschienen in
Präsentation zum Download
Banking & Finance, FinTechs
Autoren
Dr. Diethelm Baumann
Erschienen in
GWR 2017
Am 01.06.2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der 2. Zahlungsdienstrichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2366 vom 25.11.2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, Payment Services Directive 2, kurz: PSD2) beschlossen; am 07.07.2017 hat der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt (BR-Drucksache 451/17). Damit kann das Gesetz fristgerecht zum 13.01.2018 in Kraft treten, nur Einzelregelungen, die weitere delegierte Rechtsakte auf EU-Ebene voraussetzen, werden nicht vor Dezember 2018 wirksam werden. Wohl um die Richtlinien-Umsetzung noch vor der Sommerpause bzw. der Bundestagswahl 2017 abzuschließen, wurde angabegemäß aus Zeitgründen die vielfach geforderte Chance verpasst, ähnlich dem Kapitalanlagegesetzbuch ein deutsches Zahlungsdienstegesetzbuch zu schaffen. Es bleibt damit bei der Zwei- bzw. sogar Dreiteilung des Zahlungsdiensterechts in Deutschland: die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der PSD2 fließen in ein völlig neu gefasstes Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-E) ein; die zivilrechtlichen Vorgaben werden ab 13.01.2018 in den §§ 675 c ff. BGB-E, Informationspflichten in Art. 248 EGBGB-E umgesetzt. Der Beitrag setzt sich vor allem mit den aufsichtsrechtlichen Auswirkungen dieser Gesetzgebung für die Finanzindustrie auseinander.
Private Equity/Venture Capital
Autoren
Thomas Fink und
Dr. Nikolaus Uhl
Erschienen in
Unternehmensfinanzierung für den Mittelstand
Fink / Uhl, 2. Auflage 2016
Private Equity/Venture Capital
Autoren
Thomas Fink und
Dr. Nikolaus Uhl
Erschienen in
Unternehmenskauf und -Verkauf
Fink / Uhl, 1. Auflage 2016
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist ein schwer zu durchdringendes Regelwerk. Dr. Wolfgang Weitnauer, Rechtsanwalt und Mitherausgeber des Beck'schen KAGB-Kommentars, erklärt im Video, wie er gemeinsam mit seinen Autoren Struktur in den Rechtsbereich gebracht hat und sowohl mit der ersten wie auch zweiten Auflage der Schnellste ist. Bereits berücksichtig ist das erst 2018 in Kraft tretende Investment-Steuergesetz.
Die Praktikerkommentierung bildet das KAGB praxisnah und abschließend ab. Kommentiert wird die gesamte Bandbreite kollektiver Vermögensanlagen im offenen und geschlossenen Investmentfondsbereich. Dabei fließen in die 2. Auflage die umfangreichen Praxiserfahrungen der Autoren seit Inkrafttreten des Gesetzes ein. Zusätzlich werden die flankierenden steuerrechtlichen Rahmenbedingungen des Investment-Steuergesetzes und die relevanten EU-Verordnungen kommentiert.
Der Kommentar ist für eine sehr breite Zielgruppe geschrieben: Kapitalverwaltungsgesellschaften, Emissionshäuser, Fondsinitiatoren, Investmentvermögen, private und institutionelle Investoren, Family Offices, Geschäfts- und Investmentbanken, Vermittler von Kapitalanlagen, Asset Manager, Verwahrstellen, Versicherungen, Pensionsfonds, Versorgungskassen, sowie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater als auch Bankenverbände, Aufsichts- und Finanzbehörden.
Sehen Sie hier das Video: https://youtu.be/q6sZas4il5E
IT/Datenschutz
Erschienen in
Seit dem Erscheinen der Vorauflage hat sich die IT-Welt stark verändert. Dr. Wolfgang Weitnauer, Rechtsanwalt und Mitherausgeber des Beck'schen Formularbuchs IT-Recht erklärt im Video, was sich geändert hat und warum sein Formularbuch für viele so hilfreich ist.
Das Beck’sche Formularbuch IT-Recht erschließt dem Praktiker das gesamte Beratungsfeld rund um das Informationstechnologie- und Multimediarecht. Vom Hardwarekauf und Abschluss eines Providervertrages über IT-Projekte bis hin zu arbeits- und datenschutzrechtlichen Besonderheiten wird dieses facettenreiche Rechtsgebiet anhand zahlreicher Vertrags- und Antragsmuster umfassend dargestellt. Umfangreiche Anmerkungen zum materiellen Recht sowie zu technischen und taktischen Aspekten ermöglichen dem Nutzer die optimale Anpassung an den eigenen Sachverhalt. Weitere Schlagorte sind: Web 2.0, Hardwarewartung, OEM-Software, agile Softwareprogrammierung, On-Site-Livechat, Bewertungsportale, Online-Advertorials, Schiedsverfahren, "BYOD", Mobile App, Cloud-Computing, Bring-your-own-Device.
Sehen Sie hier das Video: https://youtu.be/ONEnhOpKT5A
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2017, S. 149-170
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
BANDquartal
Ausgabe 2-3/2016
Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen:
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2016, S. 413-432
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
VentureCapital Magazin
Heft 5/2016
Seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Juli 2013 besteht Unsicherheit über die Registrierungspflicht von gemeinsamen Beteiligungsvehikeln mehrerer Business Angels. Relevant ist die Frage für Kapitalpools, nicht aber reine Stimmrechtspools. Aufhänger der Problematik ist der Begriff des "Investmentvermögens" aus § 1 I KAGB. Die BaFin hat nun für verschiedene Fallkonstellationen gegenüber dem BAND Position bezogen.
Das vollständige Interview können Sie hier nachlesen:
Erschienen in
GWR 2016, S. 159
Das am 17. und 18.12.2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) ist am 23.2.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I. S. 203) und trat am 18.4.2016 in Kraft. Damit wurde das sog. Europäischen Vergaberichtlinien-Paket vom 17.4.2014 am letzten Tag der dafür vorgesehenen Frist in nationales Recht umgesetzt und die Struktur des deutschen Vergaberechts maßgeblich verändert. Zwar ist nach wie vor zwischen Unter- und Oberschwellenbereich zu unterscheiden, allerdings wurde das für das deutsche Recht bislang geltende sog. Kaskadensystem und die daraus folgende Dreistufigkeit der Rechtsgrundlagen, bestehend aus Gesetz, Rechtsverordnung und Vergabe- und Vertragsordnung, in bedeutendem Umfang aufgegeben und damit die Richtung für die weitere Rechts-entwicklung hin zu einer Vereinfachung des Vergabe-rechts vorgegeben. Künftig dürfte eine allein durch Gesetzes- und Verordnungsrecht gebildete Zweistufigkeit der Rechtsgrundlagen der Regelfall sein.
M&A, Gesellschaftsrecht
Erschienen in
GWR 2015, S. 409
Litigation
Erschienen in
GWR 2015, S. 302
Litigation
Erschienen in
GWR 2015, S. 283
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
Gastbeitrag BayBG
Verhandlungen zwischen Gründern und Investoren verhaken sich häufig an Kleinigkeiten oder dem Beharren auf im Zusammenhang möglicherweise gar nicht so entscheidenden Verhandlungspositionen. Dabei wird, sei es auf Gründer- oder Investorenseite, aus dem Blick verloren, dass es ein gemeinsames grundlegendes Interesse gibt, nämlich das Interesse, das gemeinsame Vorhaben und das gemeinsame Unternehmen zum Erfolg zu führen. In rechtsgestalterischer Hinsicht sind die hierfür entscheidenden Faktoren relativ überschaubar.
Steuerrecht, Stiftungsrecht
Erschienen in
NZG 2015, 991 ff.
Banking & Finance, FinTechs
Erschienen in
deutsche-startups.de
23. April 2015
Online-Marktplätze vermitteln zwischen Interessenten und Anbietern von Waren oder Dienstleistungen. In der Regel soll eine einfache Zahlungsabwicklung Teil der Dienstleistung sein, die der Internetmarktplatz für seine Kunden erbringt. Gleichzeitig gerät man dadurch in die Nähe einer Erlaubnispflicht.
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
Venture Capital Magazin,
Sonderausgabe Oktober 2014.
Banking & Finance, FinTechs
Erschienen in
GWR 2014, S. 493.
Mobile Payment ist in aller Munde. Und das nicht erst, seit Apple Pay im Herbst 2014 vorgestellt wurde und angabegemäß innerhalb kürzester Zeit in den USA mehr als eine Million Kunden gewinnen konnte. Aufgrund der Finanzkrise ab 2007 und dem damit einhergehenden Vertrauensverlust in die traditionelle Finanzindustrie haben sich in den letzten Jahren vielmehr unzählige Unternehmen sogenannter Fintech-Themen angenommen und in moderne Technologien zur Ermöglichung oder Bereitstellung finanzieller Dienstleistungen investiert, wodurch traditionelle Finanzdienstleister wie etwa Banken zunehmend in die Rolle eines reinen Zahlungsabwicklers zurück gedrängt werden. Zu diesen Fintech-Themen gehört insbesondere auch der Bereich des mobilen Zahlungsverkehrs, dem enorme Wachstumsraten zugesprochen werden und dessen rechtliche Einordnung erörtert wird.
Steuerrecht, Stiftungsrecht
Erschienen in
GWR 2014, S. 361.
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2014, S. 383 ff.
Soweit für die Gewährung mezzaninen Kapitals auch eine gewinnabhängige Vergütung (zusätzlich zu einer Festverzinsung) vereinbart wird, stellt sich die Frage, ob auf solche Finanzierungsverträge die Regeln des Unternehmensvertrags, also die §§ 291 ff. AktG (bei der GmbH entsprechend) anwendbar sind, da § 292 I Nr. 2 AktG den Teilgewinnabführungsvertrag als Unternehmensvertrag definiert. Diese Frage war auch Gegenstand einiger jüngerer obergerichtlicher Entscheidungen.
M&A, Gesellschaftsrecht
Erschienen in
GWR 2014, S. 273 ff.
Alternative Investments
Autoren
Lutz Boxberger
Dr. Ulf Klebeck
Erschienen in
GWR 2014, S. 253 ff.
Steuerrecht, Stiftungsrecht
Autoren
Lutz Boxberger
Erschienen in
GWR 2014, S. 272.
Steuerrecht, Stiftungsrecht
Autoren
Lutz M. Boxberger
Rachael Bazinski
Erschienen in
Reprinted from Tax Notes In ’l, July 21, 2014, p. 192.
Sie können den Artikel als pdf herunterladen.
IT/Datenschutz
Erschienen in
Kommunikation & Recht,
Betriebs-Berater für Medien, Telekommunikation, Multimedia,
17. Jahrgang, Juni 2014,
S. 394 ff.
Der Investitionsschutz für Datenbanken führt ein Schattendasein als „halbtotes Recht“. Das schon im Richtlinienverfahren erkannte Problem eines ausufernden und überschießenden Schutzes besteht nach wie vor und wird lediglich durch das Durchsetzungsdefizit abgemildert. Gerade dadurch drohen Verwerfungen im Wettbewerb. Große Unternehmen können Fakten schaffen, indem sie Daten ohne Rücksicht auf nur mit großem Aufwand verfolgbare Rechtsverletzungen erheben und durch die (auch Rechtsverletzungen) heilenden Kräfte der Zeit endgültig zu Herren über alle Daten werden. Kleine Unternehmen haben dagegen vielfach keine hinreichende Rechtssicherheit, um innovative Geschäftsmodelle auf aggregierte Daten zu stützen. Bezeichnenderweise läuft der vom EuGH in seiner Leitentscheidung British Horseracing Board entwickelte Gedanke zur Schutzbegrenzung völlig leer. Zwar wird die Entscheidung von der Rechtsprechung stest zitiert, zum Tragen kam sie aber noch nie. Zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit und einem innovationsfreundlichen Interessenausgleich im Markt für „Big Data” ist daher erforderlich, den Schutz für Datenbanken und seine zentralen Tatbestandsmerkmale zu überdenken und dem Unterschied eines „Schutzes sui-generis“ zu einem „echten Immaterialgüterschutz” Rechnung zu tragen.
IT/Datenschutz
Erschienen in
GWR 2014, S. 163 ff.
Zum 13. Juni 2014 tritt in Deutschland ein grundlegend erneuertes Verbraucherschutzrecht in Kraft. Die Änderungen beruhen auf der EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher vom 22. November 2011. Teil 1 des Beitrags gibt einen Überblick über den neuen „allgemeinen Teil” des Verbraucherschutzrechts, Teil 2 (erscheint in Heft 9/2014 der GWR) befasst sich mit dem Widerrufsrecht.
Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2014, S. 139 ff.
Die Verordnung (EU) Nr. 345/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds („EuVECA-VO”) gilt, parallel zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), nach Art. 28 S. 2 EuVECA-VO ab dem 22.07.2013 verbindlich und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ermöglicht es Verwaltern kleinerer Risikokapitalfonds, die ihr Geld überwiegend in kleinere oder mittlere Unternehmen investieren, sich einem im Vergleich zum KAGB leichteren aufsichtsrechtlichen Regime zu unterstellen. Da die Schonfrist der Übergangsvorschrift des § 343 I KAGB am 21. Juli 2014 endet und sodann AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften voll den Regelungen des KAGB unterliegen, gilt es spätestens jetzt die Weichen zu stellen.
Life Sciences
Erschienen in
Arzneimittel & Recht,
Heft 2/2014,
S. 65 ff.
IT/Datenschutz
Erschienen in
ZUM 2014,
S. 300 ff.
IT/Datenschutz
Erschienen in
Gründerszene vom 26. März 2014
Life Sciences
Erschienen in
Arzneimittel & Recht,
Heft 1/2014,
S. 3 ff.
Steuerrecht, Stiftungsrecht
Autoren
Lutz Boxberger
Erschienen in
GWR 2013, S. 504 ff.
Alternative Investments
Autoren
Lutz Boxberger
Dr. Ulf Kleebeck
Erschienen in
BKR 2013,
S. 441 ff.