Tätigkeitsbereich
Ferdinand von Stumm berät nationale und internationale Mandanten in Fragen des
geistigen Eigentums, im gewerblichen Rechtsschutz, darunter Markenrecht und auf weiteren Rechtsgebieten (Arbeitsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Vertragsrecht).
Sprachen
Deutsch, Englisch, Italienisch
Schwerpunkte
Urheber- und Medienrecht (Presserecht), Vertragsrecht/
Zulassung
Seit 1987 als Rechtsanwalt in München (von 1989–1992 in Köln) zugelassen.