Erschienen in
GWR 2016, S. 159
Das am 17. und 18.12.2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG) ist am 23.2.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I. S. 203) und trat am 18.4.2016 in Kraft. Damit wurde das sog. Europäischen Vergaberichtlinien-Paket vom 17.4.2014 am letzten Tag der dafür vorgesehenen Frist in nationales Recht umgesetzt und die Struktur des deutschen Vergaberechts maßgeblich verändert. Zwar ist nach wie vor zwischen Unter- und Oberschwellenbereich zu unterscheiden, allerdings wurde das für das deutsche Recht bislang geltende sog. Kaskadensystem und die daraus folgende Dreistufigkeit der Rechtsgrundlagen, bestehend aus Gesetz, Rechtsverordnung und Vergabe- und Vertragsordnung, in bedeutendem Umfang aufgegeben und damit die Richtung für die weitere Rechts-entwicklung hin zu einer Vereinfachung des Vergabe-rechts vorgegeben. Künftig dürfte eine allein durch Gesetzes- und Verordnungsrecht gebildete Zweistufigkeit der Rechtsgrundlagen der Regelfall sein.