Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2014, S. 139 ff.
Die Verordnung (EU) Nr. 345/2013 vom 17. April 2013 über Europäische Risikokapitalfonds („EuVECA-VO”) gilt, parallel zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), nach Art. 28 S. 2 EuVECA-VO ab dem 22.07.2013 verbindlich und unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ermöglicht es Verwaltern kleinerer Risikokapitalfonds, die ihr Geld überwiegend in kleinere oder mittlere Unternehmen investieren, sich einem im Vergleich zum KAGB leichteren aufsichtsrechtlichen Regime zu unterstellen. Da die Schonfrist der Übergangsvorschrift des § 343 I KAGB am 21. Juli 2014 endet und sodann AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften voll den Regelungen des KAGB unterliegen, gilt es spätestens jetzt die Weichen zu stellen.