Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
GWR 2014, S. 383 ff.
Soweit für die Gewährung mezzaninen Kapitals auch eine gewinnabhängige Vergütung (zusätzlich zu einer Festverzinsung) vereinbart wird, stellt sich die Frage, ob auf solche Finanzierungsverträge die Regeln des Unternehmensvertrags, also die §§ 291 ff. AktG (bei der GmbH entsprechend) anwendbar sind, da § 292 I Nr. 2 AktG den Teilgewinnabführungsvertrag als Unternehmensvertrag definiert. Diese Frage war auch Gegenstand einiger jüngerer obergerichtlicher Entscheidungen.