Private Equity/Venture Capital
Erschienen in
Gastbeitrag BayBG
Verhandlungen zwischen Gründern und Investoren verhaken sich häufig an Kleinigkeiten oder dem Beharren auf im Zusammenhang möglicherweise gar nicht so entscheidenden Verhandlungspositionen. Dabei wird, sei es auf Gründer- oder Investorenseite, aus dem Blick verloren, dass es ein gemeinsames grundlegendes Interesse gibt, nämlich das Interesse, das gemeinsame Vorhaben und das gemeinsame Unternehmen zum Erfolg zu führen. In rechtsgestalterischer Hinsicht sind die hierfür entscheidenden Faktoren relativ überschaubar.