Für einige Mandanten sind wir inzwischen zu einer „verlängerten Rechtsabteilung" geworden, indem wir sie in allen aufkommenden Rechtsfragen des laufenden Betriebs betreuen.
Wir beraten unsere Mandanten arbeitsrechtlich u.a. bei Umstrukturierungen, wie bei Unternehmensverkäufen und Betriebsübergängen (§ 613 a BGB).
Unser Beratungsangebot im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts umfasst die Bereiche Akquisitions- und Projektfinanzierung einschließlich Public Private Partnerships (PPP) / Private Finance Initiatives (PFI) sowie das Kapitalanlage-, Börsen- und Bankaufsichtsrecht.
Wir beraten in allen Bereichen des Schutzes und der Wahrung geistigen Eigentums sowie des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere auf dem Gebiet des Technologietransfers (z.B. Lizenzverträge) und bei der Anmeldung und dem Management von Marken und Internet-Domains.
Wir betreuen unsere Mandanten forensisch vor Gerichten oder in Schiedsverfahren im In- und Ausland. Wichtige Bereiche sind das internationale und nationale Kauf- und Vertriebsrecht, Post M&A- und Investitionsstreitigkeiten, das Wettbewerbsrecht und der Schutz des geistigen Eigentums gegen Verletzungshandlungen.